Liebe Mitglieder,
damit wir den Sportbetrieb auf unserer Anlage aufrecht halten können, sind wir aufgrund des Rahmenhygienekonzepts Sport der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege vom 29. Mai 2020 verpflichtet, die Nachverfolgung von Infektionsketten zu gewährleisten.
Dies erfolgt in unserer Tennisabteilung wie folgt:
Jeder, der das Sportgelände betritt, ist verpflichtet, das Formular „Kontaktdatenerfassung“ mit folgenden Angaben auszufüllen: Name, Vorname, Aufenthaltszeitraum, Telefonnummer oder E-Mail Adresse. Betreten mehrere Personen eines Hausstands die Anlage, so genügt es, wenn ein Haushaltsmitglied die Erklärung abgibt. Benutzt bitte hierfür euer eigenes Schreibgerät. Die Formulare befinden sich in einem Kasten auf der Bank neben der Belegungstafel. Das ausgefüllte Formular ist in den Briefkasten, der neben dem Desinfektionsspender angebracht ist, zu werfen.
Von der Pflicht der Dokumentation sind befreit:
- Teilnehmer an dem durch unsere Trainer geleiteten Training, denn die Trainer führen eine Liste, welche die Anwesenheit dokumentiert.
- Teilnehmer am Mannschaftstraining, denn die Mannschaftsführer übernehmen die Erfassung.
- Teilnehmer an den Medenspielen, denn die Spielerinnen oder Spieler werden durch das BTV-System erfasst.
Wir bitten euch, die Dokumentationspflicht verantwortungsbewusst zu erfüllen, damit Infektionsketten effektiv nachvollzogen werden können.
Mit sportlichen Grüßen
Eure Vorstandschaft
Vordruck Kontaktdatenerfassung