Satzung & Spielordnung
Stand: 23.02.2018
§1 Grundsätzliches
Die Tennisabteilung ist eine Abteilung des Sportverein Schwaig e. V. Sie gehört gleichzeitig dem Bayerischen Tennisverband (BTV) an. Die Satzungen des Hauptvereins und des BTV sind auch für die Tennisabteilung in vollem Umfang gültig. Ergänzend gelten für die Tennisabteilung folgende Paragrafen: |
§2 Mitglieder, Beiträge
§3 Mitgliederversammlung
§4 Abteilungsleitung
a) dem 1. Abteilungsleiter
b) dem 2. Abteilungsleiter
c) dem Sportwart
d) dem Finanzwart
e) dem Jugendwart
f) dem Schriftwart
g) dem Vergnügungswart
h) dem Ehrenvorsitzenden als beratendes Mitglied
Die Mitglieder der Abteilungsleitung können einander zeitweise vertreten.
§5 Spielbetrieb
Den Spielbetrieb regelt eine Spielordnung (Platzordnung), für deren Durchführung der Sportwart im Einvernehmen mit der Abteilungsleitung verantwortlich ist.
§6 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur auf einer Mitgliederversammlung mit 2/3 der abgegebenen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
§7 Auflösung der Tennisabteilung
Eine Auflösung der Tennisabteilung kann erfolgen durch:
Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
§8 Satzungshoheit
Die Satzung der Tennisabteilung unterliegt in allen Punkten der Satzung des BTV.
Mit dieser Ausgabe verlieren alle vorherigen Fassungen ihre Gültigkeit
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