Häufige Fragen
Einige der am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier beantwortet. Darüber hinaus helfen wir gerne telefonisch (0911) 500041 oder elektronisch via E-Mail bei allen Fragen rund um Tennis weiter.
Die Tennisabteilung ist eine Unterabteilung des SV Schwaig, die sich zwar selbst verwaltet, aber in allen Belangen dem Hauptverein untergeordnet ist. So müssen u. a. sämtliche finanziellen Verpflichtungen vom Vorstand des Hauptvereins genehmigt und abgesegnet werden. Alle finanziellen Vorgänge erscheinen auch in der Bilanz des Hauptvereins.
Es besteht die Möglichkeit einer Schnuppersaison, die aus versicherungstechnischen Gründen allerdings nur für Mitglieder des SV Schwaig angeboten werden kann. (Der stark reduzierte Saisonbeitrag wird jeweils von der Vorstandschaft der Tennisabteilung festgelegt.) Diese Schnuppersaison kann nicht wiederholt werden.
Der Vorstand der Tennisabteilung versteht sich als familienfreundliches Gremium. Es ist ihm deshalb ein großes Anliegen, das Tennisspiel für die gesamte Familie finanzierbar zu gestalten.
Um dies umzusetzen, wurde am 15. November 2018 durch die Mitgliederversammlung die Einführung eines Familienbeitrags beschlossen.
Da es jedoch sehr viele Formen von Familie gibt, wurde auf eine Definition zugunsten der Offenheit verzichtet. So wird zum Beispiel der Familienbeitrag Eltern mit sämtlichen Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Über die Gewährung des Familienbeitrags für andere Konstellationen erteilt der Leiter der Tennisabteilung gerne Auskunft.
Seit April 2021 wird ein Online-Buchungssystem beim SV Schwaig eingesetzt. Spielen ohne Online-Buchung ist nicht erlaubt. Die Buchungsregeln sind einzuhalten.
Ja, wenn es der Zustand der Plätze erlaubt. Die Spielberechtigung wird eingeschränkt bei Belegung der Plätze durch die Medenspiele (offizielle Punkterunden des Bayerischen Tennisverbands), vom Vorstand genehmigte Trainings- und Turnierzeiten, bei Platzsperren durch Vorstandschaft oder Platzwart auf Grund widriger Platzverhältnisse. Den Spielbetrieb regelt die vom Vorstand veröffentlichte Spielordnung.
Jedes Mitglied der Tennisabteilung kann an Mannschaftsspielen (Medenspiele) teilnehmen, wenn eine Nennung in der jährlich vom Sportwart erstellten Mannschaftsmeldung erfolgt ist.
Es ist festgelegt, dass nur in Sportkleidung und mit Tennisschuhen gespielt werden darf. Normale Sport- oder Laufschuhe sind nicht erlaubt, da diese häufig kantige Sohlen haben und zu Schäden an den Plätzen führen können.
In der Tennishütte liegt ein Buch des Bayerischen Tennis-Verbands mit Tennisregeln und Wettkampfbestimmungen aus. Dieses wird jedes Jahr neu aufgelegt Ausführliche Informationen zu Tennisregeln und Wettkampfbestimmungen finden sich auch auf der Homepage des Bayerischen Tennisverbands www.btv.de.
Einige Tage nach dem Beitritt zur Tennisabteilung erhalten Sie einen Willkommensbrief.
Dadurch erhalten Sie wichtige Informationen zur Tennisabteilung, unter anderem wie Sie sich im Online-Buchungssystem registrieren können.
Der Ablauf ist wie folgt: